Heiliges Römisches Reich (lateinisch „Sacrum Romanum Imperium“) lautete die offizielle Bezeichnung für den Herrschaftsbereich der römisch-deutschen Kaiser vom Mittelalter bis zum Jahre 1806. Es verstand sich als Nachfolger des (west-)römischen Reiches. Doch das Heilige Römische Reich war kein Staat, wie wir ihn heute kennen, denn der Charakter des Reiches war nicht der eines National- oder Rechtsstaates. Auch war das Reich kein Staatenbund.
Kaiser und Reichsstände führten das Gebilde „Heiliges Römisches Reich“, das sich als eine Art „Dachverband“ unzähliger Territorien definierte. Es existierten jedoch nur wenige gemeinsame Reichsinstitutionen. Eine schriftliche Verfassung gab es ebenso wenig wie Rechtsgleichheit. Einwohner besaßen kein Reichsbürgerrecht. Klar definierte Grenzen gab es ebenfalls nicht. Das Heilige Römische Reich (seit dem 15. Jahrhundert mit dem Zusatz „Deutscher Nation“) umfasste in seiner größten territorialen Ausdehnung fast das gesamte Gebiet des heutigen Mittel- und Teile Südeuropas. Seine Grenzen veränderten sich im Laufe der Jahrhunderte jedoch erheblich.
Dass das Heilige Römische Reich keine souveräne Regierung und Verwaltung besaß, zeichnete den Charakter des Reiches aus. Alles, was einen modernen Staat ausmacht, fehlte dem Heiligen Römischen Reich, so auch ein stehendes Heer, das dem Kaiser zur Verfügung stand.
Der Charakter des Reiches als Verband aus Territorien unterschiedlichster Größe und Wichtigkeit wurde geprägt durch etwa 100 Territorialherren und etwa 50 Reichsstädte. Letztere unterstanden keinem Reichsfürsten, sondern direkt dem Kaiser, so z. B. Aachen, Hamburg und Köln.
Jedes Territorium hatte seinen eigenen Landesherrn und war damit quasi-souverän. Auch geistliche Amtsträger, wie Bischöfe, konnten weltliche Regierungsgewalt ausüben. Die wichtigsten Fürsten des Reiches besaßen zudem das Recht den Kaiser zu wählen, doch dieser besaß weniger Macht, als es der Titel vermuten lässt.
Er fungierte vor allem als ideelles Oberhaupt des Reiches. Die unterschiedlichen Interessen der Territorialherren waren in der Geschichte kennzeichnend für den Charakter des Reiches.