Der Westfälische Frieden von 1648
Der Westfälische Friede von Münster und Osnabrück beendete die Kampfhandlungen des Dreißigjährigen Krieges und des niederländischen Unabhängigkeitskrieges. Ausgehandelt wurden dabei in Münster und Osnabrück zwei Friedensverträge für das Heilige Römische Reich, die beide 1648 in Münster unterzeichnet wurden. Zum einen schlossen so das Heilige Römische Reich und Frankreich einen Friedensvertrag, zum anderen das Heilige Römische Reich und Schweden. Dazu gab es weitere Verträge zwischen den beteiligten Staaten.
Der Weg zum Westfälischen Frieden war lang und steinig. Ein fünfjähriger Friedenskongress war notwendig, um die vielen Detailfragen zu klären. An diesem Friedenskongress nahmen fast alle Großmächte des damaligen Europas teil. Nach dem Prinzip der Gleichheit aller Mächte wurde hier ein Vorläufer eines modernen Völkerrechts geschaffen, das später u. a. im Völkerbund und der UNO Anwendung fand.
Der Westfälische Friede verfolgte als vorrangigen Punkt die Beendigung des Dreißigjährigen Krieges, dessen Kampfhandlungen tatsächlich erst im Laufe des Friedenskongresses eingestellt wurden. Neben Kriegsentschädigungen verlor das Reich mehr als 100.000 Quadratkilometer an Gebiet und damit über vier Millionen Menschen. Die Niederlanden schieden aus dem Heiligen Römischen Reich aus, den Eidgenossen wurde eine gerichtliche Unabhängigkeit zugesprochen, Schweden erhielt eine Zahlung von fünf Millionen Talern und die Vertretung mehrerer Gebiete in den Reichs- und Kreistagen. An Frankreich gingen eine Reihe von Städten und Regionen.
Ebenfalls beinhaltete der Westfälische Friede erstmals eine Gleichstellung der beiden christlichen Religionen und gab der protestantischen Minderheit sogar das Recht, in Religionsfragen in den Räten nicht überstimmt werden zu dürfen. Zudem wurde das Verhältnis von Kaiser und Ständen neu geregelt. Die Territorialhoheit der Reichsstände wurde beispielsweise ausdrücklich anerkannt. Sie erhielten dabei unter anderem das Recht, mit ausländischen Mächten Bündnisse zu schließen, solange diese nicht gegen den Kaiser gerichtet waren. Viele weitere Details wurden ausgehandelt und flossen in die Verfassung des Heiligen Römischen Reiches ein.