Das Ostfränkische Reich unter den Ottonen war im Mittelalter kein Staat wie man ihn heute kennt. Als oberster Repräsentant der politischen Ordnung des Reiches, zuständig für den Schutz des Reiches und den Frieden im Inneren, galt der König. Als politische Untereinheiten dienten die Herzogtümer. Das Reich unter den Ottonen galt als deren Instrument. Neu war, dass das Reich nach dem Tod des Königs nicht aufgeteilt wurde, sondern eine Einheit und zudem eine Wahlmonarchie blieb.

Der seit 936 als König regierende Otto I. vergrößerte sein Herrschaftsgebiet durch mehrere Feldzüge nach Italien. Am 2. Februar des Jahres 962 ließ er sich von Papst Johannes XII. zum Kaiser krönen. Dieses Datum gilt als das inoffizielle Gründungsdatum des Heiligen Römischen Reiches.

Sein Nachfolger Otto II. (Kaiser 973 – 983) löste die letzten verbliebenen Verbindungen zum westfränkisch-französischen Reich. Der plötzliche Tod des Kaisers nach einem Malariaanfall mit nur 28 Jahren und die daraus folgende Krise des Reiches prägten in der Nachwelt das Bild eines glücklosen Herrschers. Otto II. ist der einzige deutscher Herrscher, dessen Beisetzung in Rom erfolgte.

Sein dreijähriger Sohn Otto III. trat drei Wochen nach dem Tod seines Vaters dessen Nachfolge als Herrscher im Reich unter den Ottonen an. Zu Weihnachten des Jahres 983 erhielt er die Königswürde. Als Kaiser regierte Otto III. von 996 bis 1002. Er nannte sich „Knecht Jesu Christi“ (servus Jesu Christi) und später sogar „Knecht der Apostel“ (servus apostolorum).

Unter den ersten drei Ottonen begann die Einbindung der Kirche in das weltliche Herrschaftssystem des Reiches. Der Nachfolger Otto III. als Herrscher im Reich der Ottonen, Heinrich II., regierte das Reich durch die Kirche, indem er wichtige Ämter mit Bischöfen besetzte. Er sah das Reich als „Haus Gottes“ an, das er als Verwalter Gottes zu betreuen hatte. Spätestens jetzt galt das Reich als „heilig“.